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unsere Tarife

Allgemein

Der Unterricht an der Musikschule ist kostenpflichtig. Die Erziehungsberechtigten tragen ein Drittel, die Gemeinde zwei Drittel der Kosten. Die Teilnahme in einem Ensemble oder Orchester ist für an der Musikschule eingeschriebene Schülerinnen und Schüler kostenlos. Kinder und Jugendliche entrichten bis zum 25. Lebensjahr ein Schulgeld gemäss Jugend-Tarif (A). Ab dem 26. Lebensjahr gilt der Tarif für Erwachsene (B). Änderungen der Kursgelder werden den Erziehungsberechtigten bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern rechtzeitig vor dem An- und Abmeldetermin schriftlich mitgeteilt. 

 

Für junge Erwachsene, die in Arlesheim wohnen, gilt nach Abschluss der Sekundarstufe II bis zum Ende des Semesters, in welches der 25. Geburtstag fällt, der Tarif A, sofern sie sich in einer Ausbildung befinden.

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Rabatte

Geschwister erhalten bis zum Ende des Semesters in welches der 25. Geburtstag fällt beim gleichzeitigen Besuch der Musikschule einen Geschwisterrabatt auf alle Rechnungsbeträge: bei 2 Kindern 12%, bei 3 Kindern 25%, bei 4 Kindern 40%, bei 5 Kindern 50%.

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Erziehungsberechtigte mit geringem Einkommen haben unabhängig davon die Möglichkeit, eine zusätzliche Reduktion des Schulgeldes zu erhalten. Die Musikschulleitung unterbreitet diesbezügliche Anträge der Steuerbehörde Arlesheim. Diese entscheidet aufgrund des steuerbaren Einkommens über die Höhe der Reduktion. Der Entscheid wird vertraulich behandelt.

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Weitere Informationen zu den Tarifen und der Berechnung der Reduktionen finden Sie in der Verordnung zum Reglement über die Musikschule Arlesheim

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